Unsere Aufgaben
Die Unterbringung von Tieren in einem Tierheim kann nur eine erste Hilfe gegenüber in Not geratenen Tieren darstellen.
Es ist trotz des erheblichen Aufwandes und trotz vieler Anstrengungen nicht möglich, unter den Bedingungen eines Tierheimes Haus- und Heimtiere über längere Zeit zu halten. Das Tierheim ist weder ein Ersatz noch eine Alternative zur privaten Tierhaltung und unterscheidet sich grundsätzlich von einer gewerblichen Haltung von Tieren. Das Tierheim der Stadt Halle ist von der Stadt Halle beauftragt, die städtische Verwahrungspflicht für Fundtiere, herrenlose Tiere und Unterbringungstiere zu gewährleisten.
Für das Stadtgebiet von Halle nimmt das Tierheim folgende Aufgaben wahr:
Aufnahme und Pflege von Fundtieren und deren Rückgabe an den Besitzer. (Fundtiere sind Hunde, Katzen sowie andere Haus- und Heimtiere, die ihrem Besitzer entlaufen/entflogen sind.) |
Aufnahme und Pflege von herrenlosen Tieren und die Vermittlung an einen neuen Besitzer. (Herrenlose Tiere sind Haus- und Heimtiere, deren Besitzer unbekannt ist, die also in der Regel ausgesetzt wurden.) |
Verwahrung und Pflege von Unterbringungstieren und deren Rückgabe an den Besitzer bzw. die Vermittlung an einen neuen Besitzer. (Unterbringungstiere sind Haus- und Heimtiere, die auf Grund behördlicher Maßnahmen eingezogen oder untergebracht werden müssen.) |
Abgabetiere können nur aufgenommen werden, wenn freie Plätze zur Verfügung stehen. (Abgabetiere sind Haus- und Heimtiere, die der Besitzer aus verschiedenen Gründen nicht mehr halten kann oder will.) Eine Pension ist aus den gleichen Gründen nur eingeschränkt möglich. |
Jedes einkommende Tier erhält eine Karteikarte, die alle wichtigen Angaben zum Tier enthält.
Alle Tiere werden durch den Tierarzt untersucht und während des Tierheimaufenthalts einmal wöchentlich tiermedizinisch betreut. Entwurmungen und Impfungen sind selbstverständlich.
Darüber hinaus werden alle Hunde und Katzen mit einem Mikrotransponder gekennzeichnet.